In meinem Beitrag „Lohnt sich eine Markenanmeldung?“ habe ich erläutert, warum die Anmeldung einer Marke für Unternehmen wichtig ist. Mit einer Marke sichern Sie sich ein Exklusivrecht am Namen Ihres Produktes. Sie können es Mitbewerbern verbieten, ähnliche Bezeichnungen für ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu verwenden. So sorgen Sie dafür, dass potentielle Kunden Ihre Produkte wiedererkennen und (nur) mit Ihrem Unternehmen in Verbindung bringen.
Hat sich ein Unternehmen für die Anmeldung einer Marke entschieden, stellt sich gleich die nächste Frage: Sollte die Marke als nationale deutsche Marke oder gleich europaweit als Unionsmarke angemeldet werden?
Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab:
Eigenes Vertriebsgebiet
Als Erstes sollten sich Unternehmen die Frage stellen, wie groß ihr eigenes Vertriebsgebiet ist: Sind Sie allein in Deutschland oder sogar nur lokal begrenzt tätig und wird dies auch auf absehbare Zeit so bleiben? Dann genügt in aller Regel eine nationale deutsche Marke. Diese gewährt Schutz in ganz Deutschland, selbst wenn Sie nur in Teilen Deutschlands tätig sind.
Sind Sie dagegen grenzüberschreitend tätig? Liefern Sie Ihre Produkte auch in das Nachbarland oder gar nach ganz Europa? Bieten Sie Ihre Dienstleistungen auch Kunden außerhalb von Deutschland an? Dann sollten Sie über eine Unionsmarke nachdenken. Denn diese gewährt mit nur einer Anmeldung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlichen Schutz. Sie ersparen sich also die Anmeldung mehrerer nationaler Marken für alle Länder, in denen Sie tätig sind.
Ergebnis der Markenrecherche
Als Zweites sollten Sie eine professionelle Markenrecherche durchführen (lassen). Dabei werden die Register der deutschen und internationalen Markenämter nach älteren, ähnlichen Marken durchsucht. Denn die Inhaber solcher älteren Marken könnten gegen Ihre Markenanmeldung Widerspruch einlegen.
Dabei ist das Risiko eines Widerspruchs im Falle einer Unionsmarke deutlich größer als im Falle einer nationalen deutschen Marke. Denn eine deutsche Marke kann nur mit älteren deutschen oder Unionsmarken kollidieren. Eine Unionsmarke kann dagegen auch mit einer älteren Marken aus irgendeinem anderen Mitgliedstaat der EU, zum Beispiel einer nationalen polnischen oder französischen Marke kollidieren.
Ergibt also das Ergebnis der Markenrecherche weder in Deutschland noch in der EU oder einem ihrer Mitgliedstaaten ältere Marken, steht der Anmeldung einer Unionsmarke meist nichts im Weg. Finden sich dagegen ältere nationale Marken in einem der anderen Mitgliedstaaten, kann es sinnvoll sein, sich auf eine nationale Markenanmeldung zu beschränken, um einem drohenden Konflikt aus dem Weg zu gehen.
Kosten
Als Drittes spielen sicherlich auch die Kosten der Markenanmeldung eine Rolle. Denn eine nationale deutsche Marke ist günstiger als eine Unionsmarke. Die an das Markenamt zu entrichtenden Anmeldegebühren beginnen im Fall einer deutschen Marke bereits bei 290,00 Euro. Im Falle einer Unionsmarke betragen sie dagegen mindestens 850,00 Euro. Bei der deutschen Markenanmeldung sind hier bereits drei Waren- und Dienstleistungsklassen enthalten, bei der Unionsmarke nur eine. Zusätzliche Klassen verursachen weitere Kosten. Hinzu kommen in beiden Fällen noch die Kosten der anwaltlichen Beratung.
Wenn Sie allerdings in mehr als nur einem Mitgliedstaat tätig sind und auch das Ergebnis der Markenrecherche nicht gegen eine europäische Eintragung spricht, rechtfertigt der europaweite Schutz in den meisten Fällen die höheren Anmeldegebühren einer Unionsmarke.
Fazit: Maßgeschneiderte Lösung
Es wird deutlich, dass die Frage, ob eine nationale oder eine europäische Marke angemeldet werden sollte, eine individuelle Entscheidung ist, die für jeden Fall gesondert getroffen werden muss. Hierbei spielen rechtliche, aber vor allem auch wirtschaftliche Erwägungen eine Rolle.
Gerne begleiten wir Ihre Markenanmeldung von der Markenrecherche über die Planung und Durchführung der Anmeldung bis zur späteren Verteidigung und Durchsetzung gegen Verletzungen durch Dritte.